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Bundeskanzler Olaf Scholz gerät in neue Erklärungsnot, weil seine Aussagen über ein Treffen mit dem Banker Christian Olearius nun nachweislich widersprüchlich sind. Einerseits hatte Scholz vor dem Finanzausschuss des Bundestages am 4. März 2020 erklärt, die Vorwürfe seien „heiße Luft“. Kritischer ist die dokumentierte Aussage, dass Scholz „aufgrund des Steuergeheimnisses“ keine Auskunft über die Details des Treffens geben konnte. Einige Monate später erklärte Scholz im Bundestag und zweimal im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, dass er aufgrund von „Erinnerungslücken“ nichts zu den Ereignissen sagen könne.
Die nun aufgetauchten Protokollpassagen zeigen, „dass Scholz den Parlamentariern die Unwahrheit gesagt hat“, so das Manager Magazin, das Scholz aus dem Protokoll der 74. Sitzung des Finanzausschusses zitiert. Bestätigt sich dies, dann geht es für Scholz nicht mehr nur um Glaubwürdigkeit und seine Autorität. Eine Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss ist eine Straftat und kann mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.
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